Der Rechtsrahmen der beruflichen Weiterbildung ist dicht. Er hat nur an drei Stellen Lücken, die sich präzise benennen und belegen lassen. Der Deutsche Hilfsbund argumentiert dort, wo Belege vorliegen, und nicht darüber hinaus.
Ein Instrument mit dreistelligem Millionenbudget und unter 400 Nutzern.
Das Qualifizierungsgeld sollte den Strukturwandel abfedern. In 21 Monaten flossen daraus rund 550.000 Euro ab, bei einem Planvolumen von 200 bis 360 Millionen Euro pro Jahr. Das ist kein Kommunikationsproblem, sondern ein Konstruktionsproblem.
Stand: September 2026. Quellen am Ende jedes Abschnitts.
Kernbefunde
- unter 400
- Beschäftigte nutzten das Qualifizierungsgeld zwischen April 2024 und Dezember 2025
- 550.443Euro
- Gesamtabfluss in diesem Zeitraum, bei 200 bis 360 Mio. Euro Planbudget pro Jahr
- 3,30Mrd.
- Euro gab die Bundesagentur für Arbeit 2025 für Weiterbildungsförderung aus
- 4,23Mrd.
- Euro Defizit der Bundesagentur für Arbeit 2025, nach 0,61 Mrd. Euro 2024
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, wiedergegeben in der Berichterstattung vom 14. Juli 2026. Bundesagentur für Arbeit, Geschäftsbericht 2025.
Ausgangslage
Drei Leerstellen im Ordnungsrahmen
Ordnungsrahmen in Zahlen
Eine Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen und über kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Hinzu kommen Betroffenheitsquote und Betriebsvereinbarung.
Bundesagentur für Arbeit, Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent, angelehnt an das Kurzarbeitergeld.
Bundesagentur für Arbeit, Qualifizierungsgeld
Gesamtausgaben 2025 gegenüber 10,30 Milliarden Euro im Vorjahr. Davon 3,30 Milliarden Euro für Weiterbildungsförderung.
Bundesagentur für Arbeit, Geschäftsbericht 2025
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung wurde am 12. März 2026 um Künstliche Intelligenz und Digitalisierung sowie um Vernetzung zwischen Unternehmen und Arbeitsmarktakteuren erweitert.
BMAS, Pressemitteilung vom 12. März 2026
Hintergrund
Wer wofür zuständig ist
Der Bund verantwortet das SGB III mit den Förderinstrumenten der Bundesagentur, das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie das Anerkennungsrecht für bundesrechtlich geregelte Berufe, auf die 2025 rund 84 Prozent aller Anerkennungsverfahren entfielen.
Die Länder verantworten das schulische Berufsbildungssystem, die Berufsschulen, die Bildungsfreistellungsgesetze und die Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe. Die Kammern, insbesondere Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, sind als zuständige Stellen für Fortbildungsprüfungen verantwortlich.
Für verbandliche Akteure ist derzeit vor allem ein Format offen: die am 12. März 2026 gestarteten Regionalen Fachkräftewerkstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie sind neu, regional angelegt und noch nicht besetzt.
Quellen: BMAS, Weiterbildungsgesetz und Pressemitteilung vom 12. März 2026. Statistisches Bundesamt, 19. August 2026.
Position des DEHIB
Was der Deutsche Hilfsbund fordert
Wir fordern nicht mehr Geld, sondern zugängliche Instrumente und messbare Wirkung. Beides lässt sich ohne zusätzliche Haushaltsmittel erreichen, was angesichts eines Defizits der Bundesagentur von 4,23 Milliarden Euro im Jahr 2025 der entscheidende Punkt ist.
Unsere vier Forderungen
- Zugangshürden des Qualifizierungsgeldes senken: Betroffenheitsquote und Tarifbindungserfordernis gehören auf den Prüfstand.
- Wirkungsmessung verpflichtend machen: Abbruch-, Abschluss- und Integrationsquoten je Maßnahmengruppe müssen erhoben und veröffentlicht werden.
- Abschlussorientierte Maßnahmen priorisieren: Sie haben den stärksten belegten Beschäftigungseffekt und den kleinsten Mengenanteil.
- Zugang für Geringqualifizierte gesondert steuern: Eine Weiterbildungsquote von 1,3 Prozent bei Hilfsarbeitskräften ist kein Zufallsergebnis.
Fachlicher Austausch mit dem Verband
Für Anfragen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft steht die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Wir stellen unsere Datengrundlagen offen und benennen deren Grenzen.
