Nutzungsbedingungen

1 Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Abschluss einer Online-Mitgliedschaft im Deutschen Hilfsbund e.V. (im Folgenden „DEHIB“).
  2. Die Satzung des DEHIB sowie die Finanz- und Beitragsordnung (FiBO) gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen.

2 Mitgliedschaft

Der Vereinsbeitritt erfolgt zum:

Deutscher Hilfsbund e.V.

Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main
Vereinsregister: VR 41962, Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Bundesvorsitzender: Ricardo Dietl

Telefon: 030 23326484-0 | E-Mail: bundesvorstand@dehib.com | Internet: www.dehib.com

Mitglied im DEHIB können soziale Organisationen, gemeinnützige Träger, Verbände, Unternehmen sowie natürliche Personen werden, die die satzungsmäßigen Zwecke des Deutschen Hilfsbundes unterstützen und sich zu den Werten des Verbandes bekennen.

3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Präsentation und Bewerbung der Mitgliedschaft auf der Website des DEHIB stellt kein verbindliches Angebot zum Erwerb einer Mitgliedschaft dar.
  2. Einen Antrag auf Aufnahme können alle natürlichen und juristischen Personen stellen, die die satzungsmäßigen Zwecke des DEHIB unterstützen. Der Antrag wird elektronisch über die Website des DEHIB gestellt.
  3. Nach dem Ausfüllen des Aufnahmeformulars kann der Antragsteller dieses absenden. Das Formular kann nur abgesendet werden, wenn alle Pflichtangaben vollständig und korrekt sind. Unvollständige oder inkorrekte Angaben werden durch einen Hinweis in der Eingabemaske angezeigt. Das Absenden des Formulars stellt kein verbindliches Angebot zur Aufnahme dar.
  4. Bei der Eingabe werden die Pflichtfelder automatisch auf Vollständigkeit und logische Korrektheit geprüft (z. B. Zeichenlänge von IBAN oder Handelsregisternummer). Eine bestehende Mitgliedschaft wird anhand der Organisationsbezeichnung automatisch abgeglichen; bei bereits bestehender Mitgliedschaft erfolgt eine entsprechende Ablehnung des Antrags.
  5. Vor dem endgültigen Absenden werden alle eingegebenen Daten in einer Übersicht dargestellt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, Angaben vor der Übermittlung zu prüfen und zu korrigieren.
  6. Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung enthält einen Bestätigungslink, durch dessen Aufruf der Antragsteller ein verbindliches Angebot zur Aufnahme in den DEHIB abgibt.
  7. Nach Abgabe des verbindlichen Angebots prüft der DEHIB den Antrag und die Angaben der antragstellenden Organisation. Bei Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Angaben wird der Antrag per E-Mail abgelehnt. Bei positivem Prüfergebnis wird der Antrag dem Bundesvorstand zur Entscheidung vorgelegt.
  8. Der Bundesvorstand entscheidet über die Aufnahme. Im Falle der Annahme wird die antragstellende Organisation durch Übersendung eines Aufnahmeschreibens über die Mitgliedschaft informiert.
  9. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Kalendertag des auf die Aufnahmeentscheidung folgenden Monats. Bei Anträgen, die bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats eingehen, beginnt die Mitgliedschaft am ersten Tag des Folgemonats. Bei späterem Eingang beginnt sie am ersten Tag des übernächsten Monats.

4 Mitgliedsbeiträge und Fälligkeit

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Mitgliedsorganisation gemäß der vom Kuratorium beschlossenen Beitragsstruktur und der Finanz- und Beitragsordnung (FiBO) des DEHIB.
  2. Beiträge werden jährlich erhoben und sind im Voraus fällig. Sie sind spätestens bis zum 31. März des jeweiligen Geschäftsjahres zu entrichten. Bei untermöglichem Eintritt wird der anteilige Jahresbeitrag innerhalb von drei Monaten nach Beitritt fällig.
  3. Zusätzlich zum Jahresbeitrag wird eine einmalige Aufnahme­gebühr in Höhe von 120 Euro erhoben. Diese wird mit der Bestätigung der Mitgliedschaft fällig.

5 Leistungen der Mitgliedschaft

  1. Mitglieder erhalten Zugang zum internen Netzwerk und Förderportal des DEHIB sowie — je nach Mitgliedsstufe — Stimmrecht im Kuratorium, Unterstützung bei Förderprogrammen und Partnerschaften sowie Teilnahme an politischen und strategischen Formaten des Verbandes.
  2. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen je Mitgliedsstufe wird durch den Bundesvorstand festgelegt und auf der Website des DEHIB veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich zugesichert wurden.

6 Kündigung und Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Kündigung der Mitgliedschaft richtet sich nach den Regelungen der Satzung des DEHIB. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem Bundesvorstand zu erklären.
  2. Der Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund ist nach Maßgabe der Satzung und der Disziplinarrichtlinie des DEHIB möglich. Bereits entrichtete Beiträge werden nicht zurückerstattet.

7 Datenschutz

  1. Der DEHIB verarbeitet die im Rahmen des Mitgliedsantrags erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Datenschutzerklärung des DEHIB ist unter www.dehib.com abrufbar.

8 Weitere Regelungen

  1. Im Übrigen gelten die Satzung des DEHIB, die Geschäftsordnung, die Finanz- und Beitragsordnung sowie alle weiteren Ordnungen des Deutschen Hilfsbundes e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
  3. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden Mitgliedern in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, sofern nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich Widerspruch gegenüber dem Bundesvorstand erhoben wird.