Der Deutsche Hilfsbund vertritt gemeinnützige Organisationen und arbeitet operativ an der Schnittstelle zwischen Qualifizierung und Beschäftigung. Aus dieser Praxis ergeben sich vier Forderungen, die sich alle auf veröffentlichte amtliche Daten stützen.
Sie richten sich an den Bund, weil dort die Zuständigkeit für das SGB III, das Berufsbildungsgesetz, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und für 84 Prozent der Anerkennungsverfahren liegt.
Keine dieser Forderungen verlangt zusätzliche Mittel. Drei von ihnen würden die Wirksamkeit vorhandener Mittel erhöhen.
