Bildungspolitik

Ein Instrument mit dreistelligem Millionenbudget und unter 400 Nutzern.

Das Qualifizierungsgeld sollte den Strukturwandel abfedern. In 21 Monaten flossen daraus rund 550.000 Euro ab, bei einem Planvolumen von 200 bis 360 Millionen Euro pro Jahr. Das ist kein Kommunikationsproblem, sondern ein Konstruktionsproblem.

Stand: September 2026. Quellen am Ende jedes Abschnitts.

Kernbefunde

unter 400
Beschäftigte nutzten das Qualifizierungsgeld zwischen April 2024 und Dezember 2025
550.443Euro
Gesamtabfluss in diesem Zeitraum, bei 200 bis 360 Mio. Euro Planbudget pro Jahr
3,30Mrd.
Euro gab die Bundesagentur für Arbeit 2025 für Weiterbildungsförderung aus
4,23Mrd.
Euro Defizit der Bundesagentur für Arbeit 2025, nach 0,61 Mrd. Euro 2024

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, wiedergegeben in der Berichterstattung vom 14. Juli 2026. Bundesagentur für Arbeit, Geschäftsbericht 2025.

Ausgangslage

Drei Leerstellen im Ordnungsrahmen

Der Rechtsrahmen der beruflichen Weiterbildung ist dicht. Er hat nur an drei Stellen Lücken, die sich präzise benennen und belegen lassen. Der Deutsche Hilfsbund argumentiert dort, wo Belege vorliegen, und nicht darüber hinaus.

1

Das Qualifizierungsgeld erreicht niemanden

Seit dem 1. April 2024 verfügbar, bis Dezember 2025 von unter 400 Beschäftigten in Anspruch genommen. Ursache sind kumulative Zugangshürden: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, Betroffenheitsquote von 10 beziehungsweise 20 Prozent, Maßnahmenumfang über 120 Stunden und ein Antragsvorlauf von drei Monaten.
2

Der Bund misst seine eigene Förderung nicht

Auf parlamentarische Anfrage erklärte die Bundesregierung, ihr lägen keine Kenntnisse zu Abbruch- und Abschlussquoten, zur Verweildauer in Beschäftigung nach Maßnahmentyp und zu Integrationsquoten nach Maßnahmengruppe vor. Quelle: Bundestagsdrucksache 21/2498 vom 30. Oktober 2025.
3

Die Bildungszeit ist nicht gekommen

Die im Koalitionsvertrag angelegte Freistellungsregelung wurde nicht Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom Juli 2023. Eine gesetzliche Verankerung ist bis heute nicht erfolgt. Quelle: BMAS-Forschungsbericht 624.

Ordnungsrahmen in Zahlen

120Std.
Mindestumfang Qualifizierungsgeld

Eine Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen und über kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Hinzu kommen Betroffenheitsquote und Betriebsvereinbarung.

Bundesagentur für Arbeit, Qualifizierungsgeld

60%
Leistungshöhe

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent, angelehnt an das Kurzarbeitergeld.

Bundesagentur für Arbeit, Qualifizierungsgeld

11,90Mrd.
Euro aktive Arbeitsmarktpolitik

Gesamtausgaben 2025 gegenüber 10,30 Milliarden Euro im Vorjahr. Davon 3,30 Milliarden Euro für Weiterbildungsförderung.

Bundesagentur für Arbeit, Geschäftsbericht 2025

2
neue Handlungsschwerpunkte

Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung wurde am 12. März 2026 um Künstliche Intelligenz und Digitalisierung sowie um Vernetzung zwischen Unternehmen und Arbeitsmarktakteuren erweitert.

BMAS, Pressemitteilung vom 12. März 2026

Hintergrund

Wer wofür zuständig ist

Der Bund verantwortet das SGB III mit den Förderinstrumenten der Bundesagentur, das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie das Anerkennungsrecht für bundesrechtlich geregelte Berufe, auf die 2025 rund 84 Prozent aller Anerkennungsverfahren entfielen.

Die Länder verantworten das schulische Berufsbildungssystem, die Berufsschulen, die Bildungsfreistellungsgesetze und die Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe. Die Kammern, insbesondere Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, sind als zuständige Stellen für Fortbildungsprüfungen verantwortlich.

Für verbandliche Akteure ist derzeit vor allem ein Format offen: die am 12. März 2026 gestarteten Regionalen Fachkräftewerkstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie sind neu, regional angelegt und noch nicht besetzt.

Quellen: BMAS, Weiterbildungsgesetz und Pressemitteilung vom 12. März 2026. Statistisches Bundesamt, 19. August 2026.

Position des DEHIB

Was der Deutsche Hilfsbund fordert

Wir fordern nicht mehr Geld, sondern zugängliche Instrumente und messbare Wirkung. Beides lässt sich ohne zusätzliche Haushaltsmittel erreichen, was angesichts eines Defizits der Bundesagentur von 4,23 Milliarden Euro im Jahr 2025 der entscheidende Punkt ist.

  • Zugangshürden des Qualifizierungsgeldes senken: Betroffenheitsquote und Tarifbindungserfordernis gehören auf den Prüfstand.
  • Wirkungsmessung verpflichtend machen: Abbruch-, Abschluss- und Integrationsquoten je Maßnahmengruppe müssen erhoben und veröffentlicht werden.
  • Abschlussorientierte Maßnahmen priorisieren: Sie haben den stärksten belegten Beschäftigungseffekt und den kleinsten Mengenanteil.
  • Zugang für Geringqualifizierte gesondert steuern: Eine Weiterbildungsquote von 1,3 Prozent bei Hilfsarbeitskräften ist kein Zufallsergebnis.
Kontakt

Fachlicher Austausch mit dem Verband

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