Das Qualifizierungsgeld gibt es seit dem 1. April 2024. Es soll Beschäftigte im Strukturwandel qualifizieren, statt sie zu entlassen. Bis Dezember 2025 nutzten es weniger als 400 Menschen. Der Abfluss lag bei rund 550.000 Euro, bei einem Planvolumen von 200 bis 360 Millionen Euro pro Jahr.
unter 400
Beschäftigte nutzten das Qualifizierungsgeld zwischen April 2024 und Dezember 2025
550.443Euro
Gesamtabfluss in diesem Zeitraum: 108.035 Euro im Jahr 2024, 442.408 Euro im Jahr 2025
120Std.
Mindestumfang einer förderfähigen Maßnahme
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, wiedergegeben am 14. Juli 2026. Konditionen nach Bundesagentur für Arbeit und BMAS.
Wie das Instrument funktioniert
Das Qualifizierungsgeld nach den Paragrafen 82a bis 82c SGB III ersetzt Entgelt während einer Qualifizierung. Die Leistung beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent, und ist damit dem Kurzarbeitergeld nachgebildet.
Die Voraussetzungen sind kumulativ: Es muss ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf vorliegen, der in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten ist. Betroffen sein müssen mindestens 20 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ab 250 Beschäftigten beziehungsweise mindestens 10 Prozent in kleineren Betrieben. Bei unter zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Betriebs.
Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen und über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen. Der Träger benötigt eine AZAV-Zulassung. Der Arbeitgeber muss den Antrag schriftlich mindestens drei Monate vor Beginn stellen, die Beschäftigten müssen zustimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Leistungshöhe 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent.
- Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zum Qualifizierungsbedarf.
- Betroffenheitsquote von 20 Prozent ab 250 Beschäftigten, 10 Prozent darunter.
- Mindestumfang von mehr als 120 Stunden, keine reine Anpassungsfortbildung.
- Antrag mindestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn durch den Arbeitgeber.
Anspruch und Wirklichkeit
108.035Euro
Abfluss 2024
Erstes Anwendungsjahr ab dem 1. April 2024.
Antwort der Bundesregierung, Juli 2026
442.408Euro
Abfluss 2025
Zweites Anwendungsjahr. Zusammen rund 550.000 Euro in 21 Monaten.
Antwort der Bundesregierung, Juli 2026
200Mio.
Euro Jahresbudget
Ursprünglich waren 360 Millionen Euro vorgesehen, 2024 wurde der Ansatz auf 200 Millionen Euro reduziert.
Antwort der Bundesregierung, Juli 2026
67.200
Eintritte nach Paragraf 82 SGB III
Zum Vergleich: die allgemeine Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wächst um 19 Prozent.
Bundesagentur für Arbeit, Geschäftsbericht 2025
Kein Kommunikationsproblem, ein Konstruktionsproblem
Die übliche Erklärung für geringe Inanspruchnahme lautet, das Instrument sei zu wenig bekannt. Das überzeugt hier nicht. Während das Qualifizierungsgeld praktisch ungenutzt bleibt, wächst die allgemeine Weiterbildungsförderung für Beschäftigte nach Paragraf 82 SGB III um 19 Prozent auf 67.200 Eintritte. Dieselben Betriebe, dieselbe Beratungsstruktur, ein völlig anderes Ergebnis.
Der Unterschied liegt in den Zugangsvoraussetzungen. Ein kleiner oder mittlerer Betrieb ohne Tarifbindung und ohne Betriebsrat muss zuerst eine Betriebsvereinbarung schaffen, dann eine Betroffenheitsquote nachweisen, dann eine Maßnahme über 120 Stunden finden und schließlich drei Monate Vorlauf einplanen. Jede Hürde für sich ist begründbar, in der Summe sind sie prohibitiv.
Der Deutsche Hilfsbund fordert deshalb, Betroffenheitsquote und Tarifbindungserfordernis auf den Prüfstand zu stellen. Das kostet keine zusätzlichen Haushaltsmittel, was angesichts eines Defizits der Bundesagentur von 4,23 Milliarden Euro im Jahr 2025 der entscheidende Punkt ist.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld: Voraussetzungen und Konditionen, laufend aktualisiert
- BMAS: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, verkündet am 20. Juli 2023
- Bundesagentur für Arbeit: Geschäftsbericht 2025, 2026
Auf Basis einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, wiedergegeben in der Berichterstattung vom 14. Juli 2026. Redaktionell aufbereitet vom Deutschen Hilfsbund.
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