Zum Inhalt springen

Mitgliedschaft

Mitglied im Deutschen Hilfsbund werden

Der Deutsche Hilfsbund bündelt soziale Organisationen, Unternehmen und Förderer zu einer bundesweiten Struktur. Wer beitritt, gestaltet Positionen mit, erhält Zugang zu Projekten und Förderwegen und wird Teil einer belastbaren Interessenvertretung.

Zwei Wege

Wählen Sie die Mitgliedschaft, die zu Ihnen passt

Der Deutsche Hilfsbund kennt zwei Formen der unmittelbaren Mitgliedschaft. Beide führen über denselben Antrag; die abgefragten Angaben passen sich Ihrer Auswahl an.

Für Vereine

Mitglieds­organisation

Für Vereine, die sich dem Verbraucherschutz oder dem Sozialwesen widmen und die Grundsätze und Ziele des Deutschen Hilfsbundes aktiv unterstützen.

Beschluss Kuratorium auf Vorschlag des Bundesvorstands

Beitrag vom Kuratorium festgesetzt

Laufzeit ein Jahr, Verlängerung automatisch

  • Ständiger Sitz im Kuratorium mit vollem Stimmrecht
  • Stimmen in der Bundesversammlung, gestaffelt nach Mitgliederzahl
  • Zugang zu Projekten und Förderwegen
  • Vertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft

Für Personen und Unternehmen

Förder­mitgliedschaft

Für natürliche und juristische Personen, die die Arbeit des Deutschen Hilfsbundes ideell oder materiell unterstützen möchten.

Beschluss Bundesvorstand

Beitrag ab 120 Euro im Jahr

Stimmrecht kein Stimmrecht, kein Kuratoriumssitz

  • Aufnahme durch einfachen Beschluss des Bundesvorstands
  • Beitragshöhe frei wählbar ab dem Mindestbeitrag
  • Für Unternehmen: Audit, DEHIB-Gütesiegel, Vermittlung und exklusives Netzwerk
  • Zuwendungsbestätigung für steuerlich abzugsfähige Beiträge
  • Einladung zu Fachformaten, Berichten und Materialien

Natürliche Personen treten nicht unmittelbar bei. Wer ordentliches Mitglied einer anerkannten Mitgliedsorganisation ist, gilt nach § 6 Absatz 3 der Satzung zugleich als ordentliches Mitglied des Deutschen Hilfsbundes und hat dort aktives und passives Stimmrecht. Wer den Verband persönlich unterstützen möchte, ohne einer Mitgliedsorganisation anzugehören, wählt die Fördermitgliedschaft.

Leistungen

Was die Mitgliedschaft konkret bringt

Die Mitgliedschaft ist kein Eintrag in einer Liste, sondern Zugang zu Entscheidungen, Projekten und Reichweite.

Mitbestimmung und Vertretung

Mitgliedsorganisationen bestimmen die Richtung des Verbandes unmittelbar mit.

  • Stimmrecht im Kuratorium des Deutschen Hilfsbundes
  • Teilnahme an politischen und strategischen Formaten
  • Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene
  • Sichtbarkeit bei Entscheidungsträgern aus Politik und Sozialwirtschaft

Netzwerk und Projekte

Der Verband verbindet Organisationen, Unternehmen und Förderer zu gemeinsamen Vorhaben.

  • Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk sozialer Organisationen
  • Einbindung in geförderte Projekte und Impact-Partnerschaften
  • Unterstützung bei Förderprogrammen und Partnerschaften
  • Zugang zum internen Netzwerk und Förderportal

Qualifizierung und Fachkräfte

Weiterbildung, Vermittlung und Förderung greifen im Verband ineinander.

  • Zugang zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten
  • Zugang zu Fachkräften über die Vermittlung des Verbandes
  • Co-Branding und Reputationsgewinn durch die Partnerschaft
  • Audit und DEHIB-Gütesiegel für Unternehmen als Fördermitglied

Verfahren

Vom Antrag bis zur Aufnahme­bestätigung

Das Verfahren ist in der Satzung geregelt und läuft in vier Schritten ab. Sie erhalten nach jedem Schritt eine Rückmeldung.

01

Antrag stellen

Sie füllen das Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Unmittelbar danach erhalten Sie die Eingangsbestätigung als PDF per E-Mail.

02

Prüfung durch den Bundesvorstand

Der Bundesvorstand prüft Vollständigkeit, Satzungskonformität und Passung. Bei Rückfragen melden wir uns innerhalb von zehn Werktagen.

03

Beschluss

Über Mitgliedsorganisationen entscheidet das Kuratorium auf Vorschlag des Bundesvorstands. Fördermitglieder werden durch einfachen Beschluss des Bundesvorstands bestätigt.

04

Aufnahme­bestätigung

Die Aufnahmebestätigung wird gesondert zugestellt, zusammen mit der Beitragsrechnung. Mitgliedsorganisationen benennen anschließend ihre Vertretung für das Kuratorium.

Voraussetzungen

Was Sie für den Antrag bereithalten sollten

Mitgliedsorganisationen weisen ihre Gemeinnützigkeit und ihren Tätigkeitsschwerpunkt nach. Für die Fördermitgliedschaft genügen Kontaktdaten, die gewünschte Beitragshöhe und das SEPA-Lastschriftmandat.

Beiträge sind jährlich im Voraus bis zum 31. März eines Geschäftsjahres fällig, bei unterjährigem Eintritt innerhalb von drei Monaten nach Beitritt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nach § 6 Absatz 6 der Satzung nicht.

Checkliste für Mitglieds­organisationen

  • Aktuelle Satzung der Organisation als PDF
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts als PDF
  • Registernummer und Registergericht sowie Gründungsjahr
  • Mitgliederzahl zum 31. Dezember des Vorjahres
  • Ansprechpartner mit Funktion, E-Mail und Telefon
  • IBAN und Kontoinhaber für das SEPA-Lastschriftmandat

Antrag

Beitrittsantrag

Fünf Schritte, etwa fünf Minuten. Sie können jeden Schritt vor dem Absenden noch einmal ändern.

Fünf Schritte

Mitgliedschaft, Angaben, Ansprechpartner, Beitrag, Unterlagen

PDF sofort

Eingangsbestätigung als Onepager per E-Mail

Geschützt

Verschlüsselte Übertragung, Bankdaten nur intern einsehbar

Aufnahme gesondert

Die Aufnahmebestätigung folgt nach dem Beschluss

Beitrittsantrag DEHIB

Der Deutsche Hilfsbund kennt zwei Wege der Mitgliedschaft. Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt – alles Weitere richtet sich danach.

Mitgliedsorganisation
Stimmrecht in der Bundesversammlung und ein Sitz im Kuratorium. Über die Aufnahme entscheidet das Kuratorium auf Vorschlag des Bundesvorstands.
Fördermitgliedschaft
Unterstützung der Verbandsarbeit ohne Stimmrecht. Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro im Jahr. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand.

Häufige Fragen

Was vor dem Antrag oft gefragt wird

Wie lange dauert das Verfahren?

Der Bundesvorstand prüft den Antrag in der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Über Mitgliedsorganisationen entscheidet anschließend das Kuratorium, das mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Fördermitglieder werden laufend durch Beschluss des Bundesvorstands bestätigt.

Wie hoch ist der Beitrag für Mitgliedsorganisationen?

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt das Kuratorium auf Vorschlag des Bundesvorstands. Die für Ihre Organisation maßgebliche Höhe erhalten Sie mit der Aufnahmebestätigung. Beiträge sind jährlich im Voraus bis zum 31. März fällig, bei unterjährigem Eintritt innerhalb von drei Monaten.

Kann ich als Privatperson Mitglied werden?

Natürliche Personen können die Mitgliedschaft nicht unmittelbar beim Deutschen Hilfsbund beantragen. Sie sind ordentliche Mitglieder, sofern sie einer anerkannten Mitgliedsorganisation angehören. Unabhängig davon steht Ihnen die Fördermitgliedschaft offen.

Ist mein Beitrag steuerlich abzugsfähig?

Fördermitglieder können ihre Beiträge als Spende leisten; der Deutsche Hilfsbund stellt hierfür Zuwendungsbestätigungen aus. Für Beiträge von Organisationen gelten die allgemeinen steuerlichen Regeln. Die Behandlung im Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrer steuerlichen Beratung.

Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?

Der Austritt ist dem Bundesvorstand schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres anzuzeigen. Das gilt für Mitgliedsorganisationen und Fördermitglieder gleichermaßen.

Was geschieht mit meinen Daten?

Die Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung des Antrags und zur Mitgliederverwaltung verarbeitet. Bankdaten sind nur der Bundesgeschäftsführung zugänglich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Kontakt

Sie sind unsicher, welcher Weg passt?

Die Bundesgeschäftsführung klärt offene Punkte vor der Antragstellung: Beitrag, Unterlagen, Kuratoriumssitz oder die Zusammenarbeit mit bestehenden Mitgliedsorganisationen.

Bundesgeschäftsstelle
Deutscher Hilfsbund e.V.
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main

E-Mail info@dehib.com

Skyline von Frankfurt am Main im Abendlicht