
Mitgliedschaft
Mitglied im Deutschen Hilfsbund werden
Der Deutsche Hilfsbund bündelt soziale Organisationen, Unternehmen und Förderer zu einer bundesweiten Struktur. Wer beitritt, gestaltet Positionen mit, erhält Zugang zu Projekten und Förderwegen und wird Teil einer belastbaren Interessenvertretung.
Zwei Wege
Wählen Sie die Mitgliedschaft, die zu Ihnen passt
Der Deutsche Hilfsbund kennt zwei Formen der unmittelbaren Mitgliedschaft. Beide führen über denselben Antrag; die abgefragten Angaben passen sich Ihrer Auswahl an.
Für Vereine
Mitgliedsorganisation
Für Vereine, die sich dem Verbraucherschutz oder dem Sozialwesen widmen und die Grundsätze und Ziele des Deutschen Hilfsbundes aktiv unterstützen.
Beschluss Kuratorium auf Vorschlag des Bundesvorstands
Beitrag vom Kuratorium festgesetzt
Laufzeit ein Jahr, Verlängerung automatisch
- Ständiger Sitz im Kuratorium mit vollem Stimmrecht
- Stimmen in der Bundesversammlung, gestaffelt nach Mitgliederzahl
- Zugang zu Projekten und Förderwegen
- Vertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft
Für Personen und Unternehmen
Fördermitgliedschaft
Für natürliche und juristische Personen, die die Arbeit des Deutschen Hilfsbundes ideell oder materiell unterstützen möchten.
Beschluss Bundesvorstand
Beitrag ab 120 Euro im Jahr
Stimmrecht kein Stimmrecht, kein Kuratoriumssitz
- Aufnahme durch einfachen Beschluss des Bundesvorstands
- Beitragshöhe frei wählbar ab dem Mindestbeitrag
- Für Unternehmen: Audit, DEHIB-Gütesiegel, Vermittlung und exklusives Netzwerk
- Zuwendungsbestätigung für steuerlich abzugsfähige Beiträge
- Einladung zu Fachformaten, Berichten und Materialien
Natürliche Personen treten nicht unmittelbar bei. Wer ordentliches Mitglied einer anerkannten Mitgliedsorganisation ist, gilt nach § 6 Absatz 3 der Satzung zugleich als ordentliches Mitglied des Deutschen Hilfsbundes und hat dort aktives und passives Stimmrecht. Wer den Verband persönlich unterstützen möchte, ohne einer Mitgliedsorganisation anzugehören, wählt die Fördermitgliedschaft.
Leistungen
Was die Mitgliedschaft konkret bringt
Die Mitgliedschaft ist kein Eintrag in einer Liste, sondern Zugang zu Entscheidungen, Projekten und Reichweite.
Mitbestimmung und Vertretung
Mitgliedsorganisationen bestimmen die Richtung des Verbandes unmittelbar mit.
- Stimmrecht im Kuratorium des Deutschen Hilfsbundes
- Teilnahme an politischen und strategischen Formaten
- Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene
- Sichtbarkeit bei Entscheidungsträgern aus Politik und Sozialwirtschaft
Netzwerk und Projekte
Der Verband verbindet Organisationen, Unternehmen und Förderer zu gemeinsamen Vorhaben.
- Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk sozialer Organisationen
- Einbindung in geförderte Projekte und Impact-Partnerschaften
- Unterstützung bei Förderprogrammen und Partnerschaften
- Zugang zum internen Netzwerk und Förderportal
Qualifizierung und Fachkräfte
Weiterbildung, Vermittlung und Förderung greifen im Verband ineinander.
- Zugang zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten
- Zugang zu Fachkräften über die Vermittlung des Verbandes
- Co-Branding und Reputationsgewinn durch die Partnerschaft
- Audit und DEHIB-Gütesiegel für Unternehmen als Fördermitglied
Verfahren
Vom Antrag bis zur Aufnahmebestätigung
Das Verfahren ist in der Satzung geregelt und läuft in vier Schritten ab. Sie erhalten nach jedem Schritt eine Rückmeldung.
01
Antrag stellen
Sie füllen das Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Unmittelbar danach erhalten Sie die Eingangsbestätigung als PDF per E-Mail.
02
Prüfung durch den Bundesvorstand
Der Bundesvorstand prüft Vollständigkeit, Satzungskonformität und Passung. Bei Rückfragen melden wir uns innerhalb von zehn Werktagen.
03
Beschluss
Über Mitgliedsorganisationen entscheidet das Kuratorium auf Vorschlag des Bundesvorstands. Fördermitglieder werden durch einfachen Beschluss des Bundesvorstands bestätigt.
04
Aufnahmebestätigung
Die Aufnahmebestätigung wird gesondert zugestellt, zusammen mit der Beitragsrechnung. Mitgliedsorganisationen benennen anschließend ihre Vertretung für das Kuratorium.
Voraussetzungen
Was Sie für den Antrag bereithalten sollten
Mitgliedsorganisationen weisen ihre Gemeinnützigkeit und ihren Tätigkeitsschwerpunkt nach. Für die Fördermitgliedschaft genügen Kontaktdaten, die gewünschte Beitragshöhe und das SEPA-Lastschriftmandat.
Beiträge sind jährlich im Voraus bis zum 31. März eines Geschäftsjahres fällig, bei unterjährigem Eintritt innerhalb von drei Monaten nach Beitritt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nach § 6 Absatz 6 der Satzung nicht.
Checkliste für Mitgliedsorganisationen
- Aktuelle Satzung der Organisation als PDF
- Freistellungsbescheid des Finanzamts als PDF
- Registernummer und Registergericht sowie Gründungsjahr
- Mitgliederzahl zum 31. Dezember des Vorjahres
- Ansprechpartner mit Funktion, E-Mail und Telefon
- IBAN und Kontoinhaber für das SEPA-Lastschriftmandat
Antrag
Beitrittsantrag
Fünf Schritte, etwa fünf Minuten. Sie können jeden Schritt vor dem Absenden noch einmal ändern.
Fünf Schritte
Mitgliedschaft, Angaben, Ansprechpartner, Beitrag, Unterlagen
PDF sofort
Eingangsbestätigung als Onepager per E-Mail
Geschützt
Verschlüsselte Übertragung, Bankdaten nur intern einsehbar
Aufnahme gesondert
Die Aufnahmebestätigung folgt nach dem Beschluss
Häufige Fragen
Was vor dem Antrag oft gefragt wird
Wie lange dauert das Verfahren?
Der Bundesvorstand prüft den Antrag in der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Über Mitgliedsorganisationen entscheidet anschließend das Kuratorium, das mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Fördermitglieder werden laufend durch Beschluss des Bundesvorstands bestätigt.
Wie hoch ist der Beitrag für Mitgliedsorganisationen?
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt das Kuratorium auf Vorschlag des Bundesvorstands. Die für Ihre Organisation maßgebliche Höhe erhalten Sie mit der Aufnahmebestätigung. Beiträge sind jährlich im Voraus bis zum 31. März fällig, bei unterjährigem Eintritt innerhalb von drei Monaten.
Kann ich als Privatperson Mitglied werden?
Natürliche Personen können die Mitgliedschaft nicht unmittelbar beim Deutschen Hilfsbund beantragen. Sie sind ordentliche Mitglieder, sofern sie einer anerkannten Mitgliedsorganisation angehören. Unabhängig davon steht Ihnen die Fördermitgliedschaft offen.
Ist mein Beitrag steuerlich abzugsfähig?
Fördermitglieder können ihre Beiträge als Spende leisten; der Deutsche Hilfsbund stellt hierfür Zuwendungsbestätigungen aus. Für Beiträge von Organisationen gelten die allgemeinen steuerlichen Regeln. Die Behandlung im Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
Der Austritt ist dem Bundesvorstand schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres anzuzeigen. Das gilt für Mitgliedsorganisationen und Fördermitglieder gleichermaßen.
Was geschieht mit meinen Daten?
Die Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung des Antrags und zur Mitgliederverwaltung verarbeitet. Bankdaten sind nur der Bundesgeschäftsführung zugänglich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Kontakt
Sie sind unsicher, welcher Weg passt?
Die Bundesgeschäftsführung klärt offene Punkte vor der Antragstellung: Beitrag, Unterlagen, Kuratoriumssitz oder die Zusammenarbeit mit bestehenden Mitgliedsorganisationen.
Bundesgeschäftsstelle
Deutscher Hilfsbund e.V.
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
E-Mail info@dehib.com


